DFB-Willkür gegen den FC St. Pauli verlegt in Saison 2011/12
Es gab doch noch ein Einsehen des DFB-Sportgerichtes. Das überzogene Geisterspiel-Urteil für das Bremen-Spiel an Ostersamstag nach dem Bierbecherwurf (s. mein Artikel Willkür statt Abschreckung) wurde soeben vom DFB-Sportgericht revidiert und in eine Strafe auf die nächste Saison verlegt:
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC St. Pauli in mündlicher Verhandlung nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen schuldhaften Herbeiführens eines Spielabbruchs in Tateinheit mit mangelndem Schutz des Schiedsrichter-Assistenten dazu verurteilt, das erste Meisterschafts-Heimspiel der Saison 2011/2012 in einem mindestens 50 Kilometer von Hamburg entfernten Stadion auszutragen (Platzsperre). Ferner dürfen zu diesem Heimspiel nicht mehr als 12.500 Zuschauer zuzüglich eines zehnprozentigen Gästekontingents (1250 Zuschauer) ins Stadion (Teilausschluss der Öffentlichkeit).
Die komplette Meldung auf der Website des DFB:
St. Pauli: Platzsperre und Teilausschluss zu Saisonbeginn
Es bleibt natürlich dabei, dass man darüber streiten kann, ob ein Verein für das Fehlverhalten eines Fans haftbar gemacht werden kann, und wie sinnvoll es ist, den Großteil der Fans für das falsche Verhalten eines Einzelnen zu bestrafen, aber wenigstens ist nun der willkürliche Eingriff in den Abstiegskampf abgewehrt.

