Vom zeitgemäßen und für die Künstler profitablen Umgang mit Urheberrechten
Es gibt immer wieder Menschen, die nicht verstehen können, wie Künstler und sonstige Urheber davon leben sollen, wenn ihre Werke frei im Netz verfügbar sind. Mit Beispielen wie diesen, die zugegeben ganz besonders herausragend sind, wird es vielleicht ein bisschen besser deutlich, wie das gehen kann:
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Für einen Promotion-Film zu einem japanischen Aquarium (Okinawa Churaumi Aquarium) wurde der Song «Please don’t go» der Band Barcelona eingesetzt. Ungefragt, wohlgemerkt. Die Band oder deren Urheberrechtsvertreter hätten also die Löschung des YouTube-Videos beantragen können, oder zumindest die Entfernung des Songs aus selbigem. Was machen die Jungs stattdessen? Sie freuen sich über die steigenden Verkäufe ihres Liedes und ihres Albums und über ein enorm gestiegenes Interesse für ihre Tournee und bedanken sich wiederum in einem YouTube-Video dafür:
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Einen ähnlich gelagerten Fall, in dem der zeitgemäße Umgang mit Urheberrechten nicht zum Schaden, sondern – ganz im Gegenteil – zum Nutzen der Betroffenen führt, schildert mein Hamburger Blogkollege Svensonsan in seinem lesenswerten und ausführlichen Artikel über den wunderbaren Hochzeitstanz «JK Wedding Entrance Dance», wodurch der Song «Forever» von Chris Brown plötzlich ungeahnte Verkaufserfolge feiert. Mehr dazu bei Svensonsan: «Hochzeitspaar geht tanzend in Kirche – mit jeder Menge Bonusmaterial».
Zu beiden Fällen des für die Künstler ertragreichen Einsatzes von freier Kultur im Netz durch Dritte gibt es auch zwei Artikel in meinem mexikanischen Lieblingsblog ALT1040 (auf spanisch, por supuesto):



