Vom zeitgemäßen und für die Künstler profitablen Umgang mit Urheberrechten

Es gibt immer wieder Menschen, die nicht verstehen können, wie Künstler und sonstige Urheber davon leben sollen, wenn ihre Werke frei im Netz verfügbar sind. Mit Beispielen wie diesen, die zugegeben ganz besonders herausragend sind, wird es vielleicht ein bisschen besser deutlich, wie das gehen kann:


Direktlink YouTube

Für einen Promotion-Film zu einem japanischen Aquarium (Okinawa Churaumi Aquarium) wurde der Song «Please don’t go» der Band Barcelona eingesetzt. Ungefragt, wohlgemerkt. Die Band oder deren Urheberrechtsvertreter hätten also die Löschung des YouTube-Videos beantragen können, oder zumindest die Entfernung des Songs aus selbigem. Was machen die Jungs stattdessen? Sie freuen sich über die steigenden Verkäufe ihres Liedes und ihres Albums und über ein enorm gestiegenes Interesse für ihre Tournee und bedanken sich wiederum in einem YouTube-Video dafür:


Direktlink YouTube

Einen ähnlich gelagerten Fall, in dem der zeitgemäße Umgang mit Urheberrechten nicht zum Schaden, sondern – ganz im Gegenteil – zum Nutzen der Betroffenen führt, schildert mein Hamburger Blogkollege Svensonsan in seinem lesenswerten und ausführlichen Artikel über den wunderbaren Hochzeitstanz «JK Wedding Entrance Dance», wodurch der Song «Forever» von Chris Brown plötzlich ungeahnte Verkaufserfolge feiert. Mehr dazu bei Svensonsan: «Hochzeitspaar geht tanzend in Kirche – mit jeder Menge Bonusmaterial».

Zu beiden Fällen des für die Künstler ertragreichen Einsatzes von freier Kultur im Netz durch Dritte gibt es auch zwei Artikel in meinem mexikanischen Lieblingsblog ALT1040 (auf spanisch, por supuesto):

11 Kommentare zu „Vom zeitgemäßen und für die Künstler profitablen Umgang mit Urheberrechten“

  1. @Zippo: Schon klar, die Freiheit im Netz hat immer auch ihre Kehrseite. Die von Dir skizzierten Fälle wären eine solche. Vielleicht gehen die Creative Commons-Lizensen in die richtige Richtung, wo man festlegen kann, wie weit die Rechte freigegeben werden oder eben nicht.

  2. Mal von den Zippo angemerkten fragwürdigen möglichen Praktiken muss es einem Urheber auch zustehen, zu sagen: »Hey, ich möchte nicht, dass ihr mein Werk in einem Video verwurstet.«

    Und um missbräuchlich Verwendungen einzuschränken, hilft auch nicht die Creative-Commons-Lizenz. Denn dann müsste man länderspezifisch eine unendlich lange Reihe von Ausnahmen definieren, die das ganze wieder unübersichtlich macht. Zudem ist es fragwürdig, eine freie Verwendung zu fordern, aber dann doch wieder Einschränkungen zu machen.

  3. @Julius: Bitte mir nicht die Worte im Munde rumdrehen (von wegen “fragwürdig freie Verwendung zu fordern und Einschränkungen zu machen”), die CC-Lizenz hab ich ja nur auf die Kritik von Zippo hin ins Spiel gebracht. Ich selbst würde keine Einschränkungen machen wollen. Ich persönlich finde, dass die Chancen, die sich aus einem freien Umgang mit kreativem Schaffen ergeben, die Risiken des Missbrauchs bei weitem überwiegen.

  4. Ich persönlich finde, dass die Chancen, die sich aus einem freien Umgang mit kreativem Schaffen ergeben, die Risiken des Missbrauchs bei weitem überwiegen.

    Das stimmt in der Tat.

    (Falls es nicht schon woanders angemerkt wurde: Die Speicherung des Twitternamen funktioniert bei mir noch immer nicht.)

  5. @Julius: Zur Twitternamen-Speicherung: Ja, es wurde hier schon von Stefan angemerkt. Das Plugin heißt Twit-ID. Ich habe für dieses Problem aber auch noch keine Lösung gefunden. Habe allerdings den leisen Verdacht, dass der Twittername auch angezeigt wird, wenn man ihn nicht nochmal eingibt.

  6. Naja, wenn man sein Werk unter eine Creative Commons-Lizenz stellt, heisst das ja nicht zwangsläufig, dass mans nicht mehr verkaufen kann. Gerade die Top-Künstler bei Jamendo zeigen, dass das eine das andere nicht ausschließen muss. Dort sind alle Alben CC lizenzsiert und trotzdem kann man sie kaufen bzw. dem Künstler was dafür spenden. Und wie es scheint, bekommen einige ganz ordentlich was dafür. Das soll jetzt keine Werbung für jamendo sein, ich treib mich dort nur öfter mal rum und ziehe daher so meine Schlüsse.

  7. “Habe allerdings den leisen Verdacht, dass der Twittername auch angezeigt wird, wenn man ihn nicht nochmal eingibt.”
    Ist tatsächlich so, wie ich gerade festgestellt habe. 🙂

  8. Danke, Micha, für die doppelte Bestätigung von zwei Annahmen, die ich auch hatte:
    1. CC und Erlös schließen sich nicht aus.
    2. Twittername muss nur einmal eingegeben werden.

  9. @Julius: Es gibt – zumindest in Deutschland – durchaus Momente, in denen ein Künstler NICHT mehr alle Rechte an einem veröffentlichten Werk hat:

    So kann er gegen das Zitieren seines Werkes keinen Einspruch erheben, und auch die Satire geniesst das Recht, ohne Einverständnis des Künstlers dessen Werk zu verfremden. (siehe letzter Fall bei netzpolitik.org mit dem Union-Wahlplakat-Remix-Wettbewerb).

    Ich kann die Künstlersicht durchaus verstehen: man identifiziert sich mit seinem Werk, und das “Zerfleddern” und Missbrauchen tut weh. Aber so ist das nun mal mit VERÖFFENTLICHTEN Werken.

    Dass im Netz nach wie vor Urheberrechte massiv verletzt werden und nicht wenige Menschen “alles muss umsonst sein!” denken, hilft da natürlich nicht weiter. Künstler gehören geachtet und für ihre Werke bezahlt. Doch sie haben eben auch nicht ALLE Rechte.

    Die CC-Lizenzen sind nur EIN Weg von vielen, vielleicht sogar ein Weg, der dem Künstler überwiegend Nachteile bietet. Ich bin gespannt, was sich jenseits der “Kampfpositionen” (alles frei vs. Abmahn-Wahnsinn) in den nächsten Jahren hier entwickelt.

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert