aspekte-Beitrag zum Zugangserschwerungsgesetz


Direktlink YouTube

Dunja Stamer und Peter Schiering haben heute Abend in der ZDF-Kultursendung aspekte einen wichtigen Beitrag zum Thema Aufklärung in Sachen Websperren geleistet. Mit sachverständigen Kommentaren (u.a. von dem Hamburger ehemaligen Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem) macht der Beitrag deutlich, welche juristischen Mängel und Gefahren dem Zugangserschwerungsgesetz von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen inne wohnen.

Keine neuen Informationen für alle mit dem Thema #Zensursula Befassten, aber hoffentlich ein Wachmacher für das kulturell interessierte TV-Publikum, das bisher vielleicht noch irrtümlich davon ausgegangen war, die Kampagne des Familienministeriums sei eine unterstützungswürdige gesetzgeberische Initiative. Dem ist natürlich nicht so und hoffentlich sehen wieder ein paar Menschen etwas klarer, was hier auf dem Spiel steht. Nicht mehr und nicht weniger als die Netzfreiheit.

7 Kommentare zu „aspekte-Beitrag zum Zugangserschwerungsgesetz“

  1. @WilderKaiser: Auch wenn ich die formalen Fehler, die bei dem Websperrengesetz gemacht wurden, nur zweitrangig finde, zeigt auch dies, wie sehr hier versucht wurde ein Gesetz durchzuboxen, um einen schnellen Wahlkampferfolg feiern zu können. Viel schlimmer jedoch scheint mir die Tatsache zu wiegen, dass einerseits den missbrauchten Kindern in keinster Weise durch das umstrittene Gesetz auch nur irgendwie geholfen wird, aber andererseits durch die Einschnitte in den Bürgerrechten im Netz eindeutig die Verfassung gebrochen wird. Und dass man von Anfang an darauf spekuliert hat, es wird sich niemand wagen zu protestieren, denn es geht ja um die Bekämpfung von Kindesmissbrauch. Das ist alles so unfass- und gleichzeitig durchschaubar, dass ich mich wundere, dass der öffentliche Druck nicht noch viel größer ist.

  2. Die Erklärung der Regierung, man wolle mit dem Gesetz lediglich ein Zeichen setzen, ist wahrlich diletantisch – skandalös bleibt es, dass man sich mit aller Kraft beratungsresistent zeigt…

  3. @r|ob: Wohl wahr. Und anstatt das Gesetz entsprechend der mannigfachen Hinweise aus der Fachwelt (IT & Jura) zu überarbeiten, wurden die Gegner diffamiert. «Skandal» ist das richtige Wort für so etwas. Durchkommen dürfen diejenigen, die sich hier in Ignoranz versuchen, damit allerdings nicht.

  4. Mein persönliches Umfeld hatte ich ja schon seit längerem missioniert, aber mich hat besonders gefreut, dass mit der ASPEKTE Sendung die Kritik an von der Leyens Gesetzgebung mal kompakt für ein breite Öffentlichkeit aufbereitet worden ist. Die #Zensursula-Maschinerie hat sich ja auf perfide Weise suggeriert, wer gegen ihren Gesetzentwurf sei, müsse ein Nutzer oder Befürworter von Kinderpornografie sein. Nach den jüngsten Entwicklungen hoffe ich, dass das Gesetz nun endlich gekippt wird und sein In-Kraft-Treten nicht bloß verzögert wird.

  5. @Tina: Genau, das ist es ja gerade. Ich glaube viele von uns haben es in letzter Zeit in ihrem Umfeld nach anfänglichen Zweifeln von Freunden, Familie und Bekannten, wie man denn gegen diese Gesetzesinitiative sein kann, erreicht, auch bei Menschen, die sich nicht regelmäßig im Internet über die Hintergründe der Netzpolitik informieren, eine Sensibilität für dieses Thema zu erwirken. Wer keine solche vertrauenswürdigen Freunde und Verwandten hat, die aufzeigen, dass hier Symbolpolitik betrieben und in der Hinterhand eine Zensurinfrasturktur aufgebaut wird, ist auf die Medien angewiesen, die bei diesem Thema – aus Angst, ein heißes Eisen anzufassen? – bisher größtenteils versagt haben. Um so wichtiger, dass aspekte die Aufgabe erfüllt, die fehlerhaft vorbereitete und mit unserer Verfassung kaum in Einklang zu bringende Gesetzesinitiative von von der Leyen kritisch zu beleuchten.

  6. @Markus: Als wir neulich in privater Runde über dieses misratene Gesetz diskutierten, fragte tatsächlich ein Verwandter, ob wir Befürworter von Kinderpornografie seien – mit unserer entschiedenen Reaktion hat er wohl nicht gerechnet. Denn man muss ja schon komplexe Zusammenhänge erklären: einerseits klipp und klar machen, wie sehr man die Leute ächtet, die illegalen Content dieser Art anklicken, und andererseits deutlich machen, dass das Gesetz mit dem Zweck der Bekämpfung von Kinderpornografie nichts zu tun hat, die im Grundgesetz verankerten Bürgerrechte verletzt und wohl ganz Triebkräfte dahinter stecken. Und eine Essenz aus der fachlichen Arbeit ist, dass Vertrauen im Netz nur entstehen kann, wenn Du und ich und viele andere Prodnutzer reflektieren, wie wir Vertrauen in der täglichen Praxis herstellen (z.B. Normen schaffen, durchsetzen, vernetzen, Erfahrungen tauschen usw. usf.) und dass das Internet dank der Institution des Rechts in der Offlinewelt fest verankert ist. Vertrauen im Netz lässt sich nicht top-down per Regierungsgovernance durchsetzen, aber es kann langsam wachsen durch das, was wir hier machen.

  7. Aufklärer der Nation

    Das mangelhafte Zugangserschwerungsgesetz im Sinne eines Verfassungsbruchs ist auf dem Mist des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie gewachsen. Die CSU träumt bereits von Kanzler Guttenberg, der mit einer Ur-Ur-Enkelin von Reichskanzler Bismarck verheiratet ist. Komt Hochmut vor dem Fall? Der Freiherr und promovierte Verfassungs- und EU-Experte verfügt über so viel Kompetenz, Charisma und Vorschusslorbeeren, dass Zensursula am 18. Juni nicht bei der Abstimmung im Bundestag anwesend sein musste. Pirat Jörg Tauss hat sicherlich einen Fehler gemacht, auf eigene Faust zu recherchieren. Aber warum werden bei Grundgesetzattacken nicht die Immunität zum Schutz einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung von 60 Mehrheitsbeschaffern aufgehoben? Diese Frage ist an Herrn Strobl (Schwiegersohn vom “Abschussminister”) zu richten, der trotz Personalabbau bei der Landespolizei und Justiz für seinen Wahlkreis Heilbronn eine Verdopplung der Bundespolizei durchsetzen konnte. Um noch mehr DNA-Spuren von Phantomen zu finden oder im Netz noch mehr Stoppschilder aufzustellen? Der Skandal wäre noch schlimmer, wenn Jörg Tauss und missbrauchte Kinder politische Opfer von Sicherheitsfanatikern aus Seeheimern und Rechtskonservativen sind: Pforzheim und Weikersheim (Berliner Kamingespräche).
    “Opposition ist Mist”, klingt bedrohlich. 1933 stimmte die SPD gegen das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich. 2009 warben Nationalsozialisten zum 172. Geburtstag von Vater Alois am 7. Juni mit “Wir sind besser. Mehr Stuttgart für alle.” 5 Tage später begrüßte der Bunderat Stoppschilder im Internet für Kinderpornos, während Einbrecher im Crailsheimer Ordnungsamt leichten Zugang zu Waffen hatten. Des Adels Ordnungspolitik ist verfassungswidrig. Wer ruft ihn zur Ordnung? Karlsruhe oder das Volk im Sinne wehrhafter Demokratie (Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz)?
    Ob am 27. September die Wahlcomputer richtig rechnen, wenn im Willy-Brandt-Haus korrigiert wird (“vorwärts”)? In Bayern kam es zu Pauli-Übertragungsfehlern, während großzügig Kanzlers Spendernamen unter den Tisch fallen. Die Volksvertreter haben dem Land zu dienen. Für Kinderpornos gibt es Strafgesetze, Hüter der Verfassung schützt das Grundgesetz!

Schreibe einen Kommentar zu Markus Kommentieren abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert