Gute Entscheidung: Karlsruhe stoppt die heimliche Online-Durchsuchung und erlaubt sie nur unter sehr strengen Auflagen. netzpolitik.org berichtet live. Phönix überträgt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes per Livestream.
Update: Die Pressemeldung des Bundesverfassungsgerichtes: «Vorschriften im Verfassungsschutzgesetz NRW zur Online-Durchsuchung und zur Aufklärung des Internet nichtig».
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Endlich mal wieder ein Schritt Richtung Verfassung in unserem Staat.
@Carsten: Sehe ich auch so. Beängstigend zwar, wenn die Verfassung eines Staates vor dem Begehren des eigenen Innenministers geschützt werden muss, aber gut zu sehen, dass dieses staatsrechtliche Korrektiv noch funktioniert.
Nächster Schritt: Vorratsdatenspeicherung…
Oh ja, Herr Rob, im März steht diese wichtige Entscheidung an.
Vielleicht gibt diese Entscheidung ja schon die Richtung für die Entscheidung im März vor. Man darf ja noch hoffen.
Eine gute Nachricht, wiedermal. Scheinbar ist die Vernunft noch nicht gestorben.