
Foto: Frau creezy
In Zeiten, in denen Urheberrechtsverstöße ad absurdum geführt werden (6.000 Euro-Abmahnung für die Abbildung eines Brötchens), ist man dankbar, wenn man ein schönes Brötchen-Foto (und das ist es, Frau creezy, samt allerhübschestem Kaffeeservice!) in seinem Blog einfach so zur Schau stellen darf, ja, von der Fotografin regelrecht dazu aufgefordert wird, ganz ohne dafür abgemahnt zu werden.
Danke Frau creezy für diesen Brötchen-Content. Sie haben mir mit diesem ungemahnten Brötchen-Foto eine ungeahnte Freude gemacht. Selbstverständlich sind die weiteren bei Ihnen zu entdeckenden Brötchen-Variationen allesamt äußerst sehenswert und machen Lust auf’s Reinbeißen.







5 Antworten bis jetzt ↓
Boris sagt am 04.02.2007 um 00:37 Uhr:
Ein Solidarbrötchen sozusagen. Und viel schöner als das Abmahnbrötchen…
Markus sagt am 04.02.2007 um 00:43 Uhr:
Genau.
Außerdem gilt: Brot für die Welt, Brötchen gegen die Abmahnung ;-).
Carsten sagt am 05.02.2007 um 19:53 Uhr:
Das Brötchen scheint ja lecker zu sein. Wobei mich in der Rechtsfrage immernoch beschäftigt ob Bildrechte für das Brötchen beim Fotografen oder beim Bäcker liegen. Schließlich hat der die Mehllizenzen erworben und den Inhalt bearbeitet.
Markus sagt am 05.02.2007 um 19:59 Uhr:
Ganz klar: die Bildrechte liegen beim Fotografen (oder im vorliegenden Fall bei der Fotografin), und die Brötchen-Verkaufsrechte, die lagen beim Bäcker, denn der hat ja die Mehllizenzen erworben und sein Backhandwerk ausgeübt.
Frau Creezy hat den Bäcker bezahlt und das Foto zur Nachnutzung freigegeben.
Carsten sagt am 07.02.2007 um 20:12 Uhr:
Danke für die Auskunft, würde mir ja wünschen, dass irgendwann mal die Brötchen unter Creative Commons fallen ;-)
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