Ungemahntes Brötchen-Foto

Brötchen-Foto Frau creezy
Foto: Frau creezy

In Zeiten, in denen Urheberrechtsverstöße ad absurdum geführt werden (6.000 Euro-Abmahnung für die Abbildung eines Brötchens), ist man dankbar, wenn man ein schönes Brötchen-Foto (und das ist es, Frau creezy, samt allerhübschestem Kaffeeservice!) in seinem Blog einfach so zur Schau stellen darf, ja, von der Fotografin regelrecht dazu aufgefordert wird, ganz ohne dafür abgemahnt zu werden.

Danke Frau creezy für diesen Brötchen-Content. Sie haben mir mit diesem ungemahnten Brötchen-Foto eine ungeahnte Freude gemacht. Selbstverständlich sind die weiteren bei Ihnen zu entdeckenden Brötchen-Variationen allesamt äußerst sehenswert und machen Lust auf’s Reinbeißen.

5 Kommentare zu „Ungemahntes Brötchen-Foto“

  1. Das Brötchen scheint ja lecker zu sein. Wobei mich in der Rechtsfrage immernoch beschäftigt ob Bildrechte für das Brötchen beim Fotografen oder beim Bäcker liegen. Schließlich hat der die Mehllizenzen erworben und den Inhalt bearbeitet.

  2. Ganz klar: die Bildrechte liegen beim Fotografen (oder im vorliegenden Fall bei der Fotografin), und die Brötchen-Verkaufsrechte, die lagen beim Bäcker, denn der hat ja die Mehllizenzen erworben und sein Backhandwerk ausgeübt.
    Frau Creezy hat den Bäcker bezahlt und das Foto zur Nachnutzung freigegeben.

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