Urheberrecht: Was darf der Verbraucher?

«Die Privatkopie bleibt bestehen!» So heißt es immer wieder von offizieller Seite, wenn Verbraucherschützer das modernisierte Urheberrecht anprangern. Tatsächlich gibt es ein Recht auf Privatkopie – generell. Allerdings kann der Rechteinhaber dieses Recht “aufheben”, indem es einen Kopierschutz auf seine CDs und DVDs packt. Dann wiegt das Recht des Rechteinhabers höher und der Verbraucher darf den Kopierschutz nicht umgehen, um eine Sicherungskopie zu erstellen.

Weitere Aufklärung zum Unterschied zwischen legalen und illegalen Privatkopien gibt Sascha Hottes in seinem netzwelt-Artikel «Urheberrecht: Was darf eigentlich der Verbraucher?».

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