Momentan lese ich mit großem Interesse den Leitfaden «Open Content – Ein Praxisleitfaden zur Nutzung von Creative Commons-Lizenzen».
Was Open-Content-Lizenzen sind, wie sie funktionieren und was die Rechte und Pflichten von Urhebern und Nutzern dabei sind, erläutert die Broschüre „Open Content – Ein Praxisleitfaden zur Nutzung von Creative-Commons-Lizenzen“.
Zitat: irights.info
Zu Open Content passt sehr gut das Zitat von Eric Steinauer, das er anlässlich der Tagung «Zugang gestalten!» im vergangenen November in Hamburg getwittert hat:
kontrollverlust beim content ist im digitalen zeitalter die bedingung der möglichkeit von partizipation und teilhabe.
Hintergrund des Zitates siehe: Keine Teilhabe ohne Kontrollverlust – Zugang gestalten! in Hamburg.
Es gibt ja in letzter Zeit erfreulicherweise vermehrt positive Beispiele von Kulturinstitutionen (Bibliotheken, Museen…), die ihre Inhalte frei im Netz zur Verfügung stellen. Weil ich an diesem Thema gerade auch für die Stabi arbeite, hier ein kleiner Auszug meiner Linkliste zu Open Content:
Positive Beispiele:
- Digitialisierte Sammlungen mit neuen Nutzungsbedingungen TU Berlin 14.1.2016
- Basler Unibibliothek entlässt ihre alten Bestände in die Freiheit 8.1.2016
- New York Public Library lädt ein, ihre Digitalisate frei zu verwenden 6.1.2016
Lektüre:
- Open Content – Ein Praxisleitfaden zur Nutzung von Creative-Commons-Lizenzen (PDF), Dr. Till Kreutzer, iRigths.info
- Der Vergangenheit eine Zukunft Hrsg. Dr. Paul Klimpel, Dr. Ellen Euler. Publikation der Deutschen Digitalen Bibliothek
Ansonsten empfiehlt es sich natürlich, die stets aktuellen Informationen von iRights.info und blog.creativecommons.org zum Thema Open Content und Creative-Commons-Lizenzen zu verfolgen.