Das Recht auf das zitierte Bild

Anlässlich der Meldung, dass Apple Blogger wegen ihrer iPhone-Berichterstattung abmahnt, erörtert Arne Trautmann im Law-Blog die Frage: Inwieweit erlaubt im deutschen Recht das Zitatrecht (auf dem Weg über das Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit) Bilder von Dritten zu verwenden?

Aber das Urheberrecht wird in Deutschland nicht unbegrenzt gewährt, sondern ist mit Schranken versehen. Für uns sind davon meines Erachtens zwei interessant, nur eine am Ende aber hilfreich.

Hilfreiche Erläuterungen zum Onlinerecht. Weiter im Law-Blog.

[via i:rrhoblog]

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