Prantl zum Asyl für Snowden: Nothilfe für das Recht

Asyl für Snowden

Die Haltung der deutschen Bundesregierung in Sachen Asyl für Edward Snowden ist einfach nur beschämend. Der Ratschlag von Justizminister Maas, Snowden solle sich doch in den USA einem Verfahren stellen, ist nicht nur naiv sondern eine geradezu bodenlose Frechheit. Heribert Prantl hat in der SZ einen klugen Artikel dazu geschrieben, den ich zur Lektüre empfehlen möchte. Zwei Zitate daraus:

Darf ein Rechtsstaat Verbrechen begehen? Natürlich darf er das nicht. Ein Rechtsstaat darf nicht gegen Verfassung, Recht und Gesetz verstoßen. Und wenn er es trotzdem tut? Darf der Staat dann denjenigen bestrafen, der das aufdeckt und öffentlich macht? Muss man, zumindest dann, wenn man Staatsbediensteter ist, den Mund halten, wenn man von schweren Missständen erfährt? Und wann darf man wie den Mund aufmachen und wem gegenüber?

[…]

“Wer sich erkühnen wird, Wahrheiten zu sagen, an deren Verheimlichung den Unterdrückern gelegen ist, wird Ketzer und Aufrührer heißen und als Verbrecher bestraft werden.” Die Vorhersage stammt aus dem Jahr 1812. 2014 stimmt sie immer noch. Im demokratischen Rechtsstaat sollte es anders sein.

Weiter in der SZ: «Nothilfe für das Recht».

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