DFB-Willkür gegen den FC St. Pauli verlegt in Saison 2011/12

Es gab doch noch ein Einsehen des DFB-Sportgerichtes. Das überzogene Geisterspiel-Urteil für das Bremen-Spiel an Ostersamstag nach dem Bierbecherwurf (s. mein Artikel Willkür statt Abschreckung) wurde soeben vom DFB-Sportgericht revidiert und in eine Strafe auf die nächste Saison verlegt:

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC St. Pauli in mündlicher Verhandlung nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen schuldhaften Herbeiführens eines Spielabbruchs in Tateinheit mit mangelndem Schutz des Schiedsrichter-Assistenten dazu verurteilt, das erste Meisterschafts-Heimspiel der Saison 2011/2012 in einem mindestens 50 Kilometer von Hamburg entfernten Stadion auszutragen (Platzsperre). Ferner dürfen zu diesem Heimspiel nicht mehr als 12.500 Zuschauer zuzüglich eines zehnprozentigen Gästekontingents (1250 Zuschauer) ins Stadion (Teilausschluss der Öffentlichkeit).

Die komplette Meldung auf der Website des DFB:
St. Pauli: Platzsperre und Teilausschluss zu Saisonbeginn

Es bleibt natürlich dabei, dass man darüber streiten kann, ob ein Verein für das Fehlverhalten eines Fans haftbar gemacht werden kann, und wie sinnvoll es ist, den Großteil der Fans für das falsche Verhalten eines Einzelnen zu bestrafen, aber wenigstens ist nun der willkürliche Eingriff in den Abstiegskampf abgewehrt.

5 Kommentare zu „DFB-Willkür gegen den FC St. Pauli verlegt in Saison 2011/12“

  1. @sparschaeler:Die Bezeichung “das schuldhafte Herbeiführen eines Spielabbruchs…” ist so dermaßen lächerlich, dass man alles andere auch nicht mehr ernst nehmen kann.

  2. Ich find die Begründung “mangelnder Schutz des Schiedsrichter-Assistenten” interessant. Ohne Frage und auch aus meiner eigenen Schiedsrichter-Erfahrung heraus bin ich der Meinung, dass ein Abbruch das einzig richtige Mittel ist, wenn ein Schiedsrichter tätlich von einem Zuschauer oder Spieler angegangen wird. In diesem Moment ist nämlich nicht entscheidend, ob ein Bierbecher große Verletzungen beifügen kann (das wurde ja von vielen Fans nicht eingesehen: Gibt ja eh nen Vierten Offiziellen!), nein.
    Entscheidend ist, dass in diesem Moment die Autorität des Schiedsrichters als Spielleiter hinüber ist. Und das kann nicht sein. Wer ein Spiel unter fairen Bedingungen austragen will, hat auch das Schirigespann als “Notar” des Fußballspiels zu akzeptieren. Und wenn das vom Zuschauer in der Form nicht akzeptiert wird, ist abzubrechen.

    Aber zurück zum Mangel an Schutz, wie er im Urteil zu lesen ist: Es wird nie vollständigen Schutz geben. Und einen Mangel an Schutz sehe ich auch in diesem Fall nicht: Der DFB hat vor Jahren sein Alkohol-Verbot verabschiedet, gestattet aber der DFL und den Vereinen Ausnahmen. Worum geht’s? Ums Geld natürlich. Ohne Alkohol fällt für einige Stadiongänger der “Reiz” weg und die Vereine kassieren weniger in der Gastronomie, es hängen Sponsoren mitdrin usw.

    Dann wär’s eher adäquat NUR vom schuldhaften Herbeiführen des Abbruchs zu sprechen: Das muss man dem Werfer vorhalten, aber nicht der Verein. Dem Verein kann man nur vorhalten, dass er das macht, was 35 andere Vereine in erster und zweiter Liga machen: Er verkauft sein Bier in Bechern.

    Ein Gegenargument wären Fangzäune oder Ordner mit aufgespannten Regenschirmen. Klar doch, das hält einiges davon ab, auf den Platz zu gelangen. Aber auch in Netzen gibt es Lücken, auch Ordner können nicht 90 Minuten beim Linienrichter stehen (dann wäre auch die Durchführung eines Fußballspiels absurd). Da geht mal wieder die Realität mit dem Anspruch des DFB auseinander. Schade.

  3. @Carsten: Danke für Deinen ausführlichen Kommentar und Deine, gerade auch aus Schiedsrichtersicht, interessanten Worte.
    Nur, dass wir uns hier nicht falsch verstehen: keiner, der das DFB-Urteil kritisiert, befürwortet die Handlungen des Bierbecherwerfers. Es geht nur darum, und das siehst Du ja auch, dass hier dem Verein – und auch nicht den Fans, die man mit der Strafe ja treffen will – kein Verschulden vorgeworfen werden kann. So etwas ist eben nicht zu verhindern. Dass das Spiel danach abgebrochen werden musste, ist völlig ok.

  4. Das ist der Punkt, Markus. Es ist unsinnig den Verein für etwas zu verurteilen, was er nicht verhindern kann und auch in Zukunft nicht verhindern können wird.

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