EilmitWeil-Antrag hängt fest beim Bundesverfassungsgericht

Aufgrund dieser skandalösen Entscheidungsverschleppung in Sachen Vorratsdatenspeicherung sollte man am Bundesverfassungsgericht vielleicht darüber nachdenken, den Eilantrag in EilmitWeil-Antrag umzubenennen.

Die taz schreibt im Artikel «Eilantrag gegen Vorratsdatenspeicherung – Der Fall, den alle haben wollen»:

Bis zur Klärung der Zuständigkeit ist niemand für den Fall verantwortlich. In Karlsruhe wird damit gerechnet, dass die Richter zunächst lange Schriftsätze wechseln, in denen sie begründen, warum ihr Senat den Fall bekommen soll und der andere nicht.

Unfassbar, zwei Senate des BVerfGs streiten sich um die Zuständigkeit und solange passiert gar nichts mit der Verfassungsbeschwerde von 30.000 Menschen (zu denen ich und viele Leserinnen und Leser von Text & Blog gehören).
[via law blog]

2 Kommentare zu „EilmitWeil-Antrag hängt fest beim Bundesverfassungsgericht“

  1. Oh ja, Quintus, da gibst du einen wichtigen Hinweis. Es war ja abzusehen, dass die staatlich verordnete Datensammelwut juristisch bedenkliche Begehrlichkeiten weckt. Das aktuelle Verhalten großer Teile der Musikindustrie ist ganz aktuell der beste Beweis dafür, dass es bei der Vorratsdatenspeicherung nicht nur um die Terrorabwehr geht.

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