Vor wenigen Minuten wurde das mit Spannung erwartete Urteil des Bundesgerichtshofes veröffentlicht. Übersetzern steht demnach eine Erfolgsbeteiligung zu:
Der für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass Übersetzer literarischer Werke grundsätzlich einen Anspruch auf angemessene Vergütung in Form einer prozentualen Beteiligung am Erlös der verkauften Bücher haben.
Weiter auf boersenblatt.net.
Mehr dazu im Laufe des Tages auch auf literaturuebersetzer.de.
Update 14:45 Uhr: Übersetzerverband begrüßt BGH-Urteil – Vorsitzender Schmidt-Henkel: Rahmen für Einigung geschaffen (DLF)
Einleitung des Deutschlandfunk-Berichtes:
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Terezia Mora und Hinrich Schmidt-Henkel im Gespräch mit Katrin Heise:
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Da Übersetzung auch eine kreative-künstlerische Arbeit ist, spiegelt das Urteil nur die Realität wieder und ist zu begrüßen.
Hi Markus, ich bin ständig auf der Suche nach Übersetzern, die dt. /engl. Texte in ihre Muttersprache (vorerst engl., frz., ital., span., russ. Sprache) übersetzen. Ich arbeite nicht gerne mit Agenturen, sondern lieber mit freien Übersetzern. Wenn du Leute kennst, die Lust auf Aufträge haben, würde ich mich freuen, wenn du ihnen meine Kontaktdaten geben würdest. 🙂
@Aengelchen: Hier lesen ja viele Übersetzer mit. Wer Interesse hat, kann sich gerne per E-Mail bei mir melden. Ich stelle gerne den Kontakt her.