Zum Geisterspiel-Urteil des DFB-Sportgerichtes: Willkür statt Abschreckung


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Nachdem der FC St. Pauli Einspruch gegen die vollkommen unverhältnismäßige Geisterspiel-Strafe des DFB-Sportgerichtes eingelegt hat, empfiehlt der Sportrechtler Dr. Michael Lehner aus Heidelberg dem Verein – nicht ohne Aussicht auf Erfolg – zivilrechtlich gegen das Urteil des DFB vorzugehen (siehe obiges Video aus der Tagesschau vom 8.4.2011).

Es ist absolut unverständlich, wie sich die alten Herren in Frankfurt erdreisten können, ein solches Urteil zu fällen und für das Vergehen eines einzigen Fans 25.000 im Mitleidenschaft zu ziehen. Und dies vor allem, weil in vergleichbaren Fällen wesentlich geringere Strafen erteilt wurden. Einen Becherwurf kann kein Verein der Welt verhindern. So unverfroren in den Abstiegskampf einzugreifen (denn selbstverständlich ist das eine enorme finanzielle und vor allem sportliche Schwächung des FCSP bei nur noch zwei verbleibenden Heimspielen gegen Bremen und Bayern)… einfach unglaublich! Das zeugt nicht von dem Willen hier eine abschreckende Maßnahme zur Befriedung der Stadien zu ergreifen, sondern von selbstherrlicher Willkür, die nur einmal mehr zeigt, wie weit sich der Deutsche Fußballbund von dem entfernt hat, was eigentlich Gegenstand des Verbandes sein sollte: die Leidenschaft für den Fußball zu unterstützen.

Ich kann Frau Jekylla nur beipflichten, die auf Fabulous Santa Pauli fragt: Hey DFB – Das Freidrehende Bündnis? – begreifen Sie gar nichts?.

Ansonsten wird das eintreten, was Kleiner Tod so schön am Ende seines Artikels ausführt: Die gerufenen Geister werdet ihr nicht mehr los. Natürlich werden wir es uns als FC St. Pauli-Fans nicht nehmen lassen, am 23. April zum Millerntor zu ziehen, wenn die Mannschaft gegen Bremen spielt. Und wenn man uns nicht rein lassen darf, dann werden wir die Mannschaft eben von außen unterstützen. Ginge beim DFB alles mit rechten Dingen zu, täten wir das drinnen. “Mit 20.000 Mann auf den Bunker!” wie dieser Spiegel-Online-Bericht titelt können wir nicht. Doch uns wird schon was einfallen. Das DFB-Sportgericht war jedenfalls von allen guten Geistern verlassen, als er dieses Geisterspiel verhängte. Wenn zivilrechtlich nicht mehr dagegen vorgegangen werden kann, wird dieser anachronistische Altherrenverein in Frankfurt, der sich längst vom real gelebten Fußball verabschiedet hat, sehen, was er davon hat.

Ich hoffe, die Mannschaft hat heute in Leverkusen den Kopf so weit frei, dass sie sich auf das wichtige Spiel konzentrieren kann.

4 Kommentare zu „Zum Geisterspiel-Urteil des DFB-Sportgerichtes: Willkür statt Abschreckung“

  1. Noch gibt es ja den – auch beschrittenen – weiteren Rechtsweg. Die Berufung muß erst das Urteil bestätigen – juristisch gibt es meiner Meinung nach gute Gründe für einen gewissen Erfolg, denn zumindest in dieser Form kann das Urteil keinen Bestand haben – dazu hatte ich beim magischenFC gerade etwas geschrieben, was noch seiner Freischaltung harrt.
    Wenn das Strafmaß nicht geändert wird (also weniger, mehr geht nicht), dann dürfte eine weitergehende Klage wohl sinnvoll sein.

    So oder so – der DFB hat gezeigt, daß er in den Abstiegskampf eingreifen will. Und, noch weitaus schlimmer, es wird immer deutlicher, daß nicht rein konsumierende Fans in der Bundesliga nicht mehr erwünscht sind. Unser Protest und unsere Unterstützung der Mannschaft ist in jedem Fall sicher.

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