Amazon, muss ich meine Paperwhite-Bestellung revidieren?

(Diesen Blockg Artikel schreibe ich testweise mit der Spracherkennung von Mike leihen Mac Lion. Wenn die Spracherkennung ein Wort falsch erkennt, werde ich es durchstreichen und die korrekte Schreibweise nachstellen.)

Neulich habe ich mir den Amazon Peter leid Paperwhite bestellt. Ab Anfang Dezember soll er ausgeliefert werden. Die Nachfrage ist groß, Geduld ist gefragt. Wenn ich aber mitbekomme, wie einfach an Masson Amazon die Bücher einer Nutzerin auf dem kein Geld Kindle löschen kann, wegen angeblichen Missbrauchs, bekomme ich da so meine Bedenken.

Alles Weitere hier:

Martin Bekkelund Outlawed by Amazon DRM:

A couple of days a go, my friend Linn sent me an e-mail, being very frustrated: Amazon just closed her account and wiped her Kindle. Without notice. Without explanation. This is DRM at it’s worst.

Cory Doctorow: Kindle user claims Amazon deleted whole library without explanation

Bekkelund has posted a string of emails that he says were sent to Linn by the company. They are a sort of Kafkaesque dumbshow of bureaucratic non-answering, culminating in the customer service version of “Die in a fire,” to whit, “We wish you luck in locating a retailer better able to meet your needs and will not be able to offer any additional insight or action on these matters,” a comment signed by “Michael Murphy, Executive Customer Relations, Amazon.co.uk.”

Computerworld.uk: Rights? You have no right to your eBooks:

Amazon unwittingly mounts a perfect demonstration why you should not trust Kindle as a place to purchase books.

Guardian: Amazon wipes customer’s Kindle and deletes account with no explanation:

Kindle user had her account deleted because it had ties to ‘previous abuses of company policy’, but the online retailer blanked all follow-up enquiries

Wenn Amazon diesen Vorfall nicht aufklärt, dürfte sich das zum Desaster für den E-Book- und E-Reader-Anbieter ausweiten. Wer vertraut noch einem Händler, der die gekauften Bücher ohne Angaben konkreter Gründe löscht? Amazon, muss ich meine Paperwhite-Bestellung revidieren?

Update 23.10.2012, 12:30 Uhr: Der deutsche Amazon-Kundendienst hat mir mittlerweile geantwortet. Und heise meldet: Amazon: Kindle-Blockade einer Nutzerin beendet.

13 Kommentare zu „Amazon, muss ich meine Paperwhite-Bestellung revidieren?“

  1. Ich weiß nicht… Das ist doch schon alles Grund genug, sich von Kindle fernzuhalten. Außerdem: seit ich weiß, dass Amazon neben dem Einzelhandelsrabatt auch noch die Großhändlerspanne von den Verlagen verlangt, bestellte ich bei meinem Minibuchhändler an der Ecke. Da sind Bücher auch am nächsten Tag da und ich muss mich nicht zur weit entfernte Post bewegen, um die Pakete abzuholen.

  2. @Ralf: Durch das oben beschriebene Vorgehen schafft Amazon jedenfalls nicht gerade Vertrauen, dass man erworbene Bücher auch behalten kann. Ich finde, der Anbieter muss hier – zumindest der Kundin gegenüber – aufklären, warum eine Löschung vorgenommen wurde.

  3. Das Problem ist aber, dass man kein Buch kauft, sondern lediglich unterlizenziert. Anders als der Kunde glaubt, erwirbt er nicht das Eigentum an einem E-Book, sondern nur das Nutzungsrecht. Verliert Amazon die Rechte zur Unterlizenzierung, löscht es meines Wissens derzeit auch alle vergebenen Unterlizenzen, weil es keine gültige Rechtsgrundlage mehr gibt. Eine Aufklärung ist also dringend notwendig, auch um Vertrauen wiederherzustellen. Warum wurde die Nutzungslizenz widerufen? Gibt es Kulanz? Wird der Lizenzpreis zumindest teilweise erstattet?

    Eine weitere Forderung an Amazon muss sein, die Kunden endlich aufzuklären, was sie tatsächlich erhalten. Ein Verstecken hinter schwammigen, juristisch unsauber verwandten Begriffen und einer AGB ist kundenunfreundlich. Übrigens sind andere E-Book-Händler – imho – da nicht besser.

  4. @Dörte: Danke für Deinen Kommentar zu später Stunde. Ich sehe schon: da ist Aufklärung gefordert. Von Amazon & Co., aber auch Aufklärung der Kunden, denen es klar zu machen gilt, auf welch unsicherem Terrain sich Anbieter und Käufer beim Anbieten bzw. beim Erwerb von E-Books bewegen.

  5. Vorab: dass speech-to-text aus „Kindle“ „kein Geld“ macht, finde ich umwerfend komisch. 🙂

    Zum Thema selbst: Das ist schon vor einem Jahr oder so einmal in abgewandelter Form passiert; damals hatte Apple oder Amazon (weiss es nicht mehr) bei allen „Käufern“ eines eBooks die Fernlöschung von den Kundengeräten vorgenommen. Angeblich hatten sie keine Genehmigung des Rechteinhabers, das Buch digital zu vertreiben, wenich mich recht erinnere. Der fragliche Titel war Orwells ‘1984’ (oh, the irony!) und ein Student hatte unzählige digitale Notizen und Anmerkungen in seiner eBook Ausgabe notiert, die ebenfalls mitgelöscht wurden. Ich glaube, er wollte klagen, aber ich habe das Thema nicht weiter verfolgt.

    Ich bin gespannt, wie sich das entwickelt.

  6. Das klingt für mich nach einem Alptraum. Man stelle sich vor, das eigene über Jahre sorgsam zusammengetragene Bücherregal („book shelf p**n “) wäre eines Tages vollkommen leer geräumt! Was passiert, wenn zu einen Rechtsstreit um den Nachlass, sagen wir eine* berühmten, hoch geschätzten Schriftsteller*Ins, kommt. Werden dann tausende Exemplare der betroffenen Werke einfach erst mal ferngelöscht? Ist das Buch auch sonst nicht mehr erhältlich wäre eine Geld-zurück-Regelung ein zusätzlicher Affront. (Das übrigens aus der Perspektive eines Bücherliebhabers.)

    Außerdem: Wieso sind Kindle-E-Books an den Buchpreis gebunden, wenn ich tatsächlich gar keine Kopie, sondern nur ein „Nutzungsrecht“ erwerbe, das mir jederzeit wieder entzogen werden kann?

  7. Der Kundendienst von Amazon.de hat mir mittlerweile auf meine Anfrage unter Hinweis auf den oben beschriebenen Vorfall und diesen Blogartikel geantwortet:

    Es tut mir leid, dass es auf Grund des Blogs, bezüglich der Kindle Inhalte, zu Unklarheiten gekommen ist.

    Selbstverständlich löschen wir keine Kindle Inhalte von einem Kindle Gerät. Hierzu sind wir nicht berechtigt und können in diesem Fall auch nicht auf den Kindle zu greifen, wie Sie dies in Ihrer E-Mail beschrieben haben.

  8. Ich finde den Fall auch sehr interessant und zugleich irritierend. Denn bislang steht Amazon bei mir relativ hoch im Kurs, was professionellen, fairen Kundensupport angeht. Aber das ist eben “nur” meine persönliche Erfahrung.
    Das was dieser Linn passiert ist (ich hatte selbst ja gestern kurz drüber gebloggt), ist wirklich mies. Kann natürlich sein, daß sie als Norwegerin unbewußt gegen die AGB verstoßen hat, als sie über Amazon.co.uk eBooks bestellt hat, aber die Art und Weise der (Nicht-)Kommunikation mit ihr und die Tatsache, daß Amazon keine Erklärungen rausgibt, aber einfach das Konto löscht, ist unter aller Sau.

    Ich bin gespannt, wie sich das noch die nächsten Tage entwickelt, weil Amazon hier jetzt definitv reagieren wird (und sie sich sowieso schon massiv in den Hintern beißen, weil das mächtig Negativ-PR ist gerade).

  9. Der eingangs verlinkte Computerworld UK Artikel ist recht hilfreich. Offenbar ist jeder Kindle auf ewig mit dem Account des ursprünglichen Käufers verknüft. Die Frau hat einen gebrauchten Kindle gekauft und zur Reparatur eingeschickt danach wurde dann ihr Account gesperrt. Vermutlich ist der Erstbesitzer bei Amazon in Ungnade gefallen und „sein“ Kindle wurde zusammen mit seinem Account deaktiviert. Inzwischen ist der Account der geschädigten Norwegerin wieder aktiviert worden, aber eine nähere Erklärung seitens Amazons gibt es nicht. Es bleibt ein schaler Geschmack zurück … dieser DRM Mist muss verschwinden, finde ich. Es ist den Leuten schwierig genug zu vermitteln, warum eBooks gleich teuer sind wie gedruckte Werke, aber daß sie dem Käufer dann ausserdem nicht gehören, er sie nicht weiterverkaufen oder verleihen darf und sie jederzeit in big brother Manier ferngelöscht werden können, das ist ein Skandal.

  10. Christof Schöch

    Die AGB sind nicht schwammig: ” Ihre digitalen Inhalte werden durch den Anbieter von Inhalten lizensiert, nicht aber verkauft.” Und: “Halten Sie eine Bedingung dieser Vereinbarung nicht ein, so enden Ihre Rechte aus dieser Vereinbarung automatisch. Bei einer solchen Beendigung haben Sie jede Nutzung der Software einzustellen und Amazon kann Ihnen den Zugang zu dem Service oder zu digitalen Inhalten ohne Erstattung von Entgelten sofort sperren.”

    Das öffnet die Türen für willkürliche, intransparente Sperrungen, es ist keinerlei Schiedsverfahren vorgesehen. Darauf würde ich mich nicht einlassen…

    Quelle: http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html/ref=hp_rel_topic?ie=UTF8&nodeId=200595170

  11. Pingback: Löscht Amazon wieder Bücher vom Kindle? | Oberlehrer

  12. Pingback: Besitz ist nicht gleich Eigentum | Bibliothekarisch.de

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