Schwarz-Gelber Freitag entscheidet über Leistungsschutzrecht

Schwarz-Gelber Freitag

Dass die aktuelle Bundesregierung auf so gut wie allen Feldern vollkommen überfordert ist und schlimmste Entscheidungen fällt, die meiner Meinung nach nicht zum Wohle, sondern zum Nachteil der Bevölkerung reichen, ist allgemein bekannt (die letzten verbliebenen Anhänger von Schwarz-Gelb sehen das naturgemäß anders, doch das kann bestenfalls als parteipolitische Blindheit eingeordnet werden und tut hier nichts zur Sache). Doch was der Bundestag mit den Stimmen von CDU, CSU und FDP in Sachen des sogenannten Leistungsschutzrechtes am kommenden Freitag entscheiden will, ist nach einhelliger Meinung aller Menschen, die etwas davon verstehen, unfassbar weltfremd und einzig der Verlagslobbyhörigkeit von Schwarz-Gelb geschuldet (allen voran in Bezug auf den politischen Druck der Springer-Presseverlage auf die Bundesregierung). Der Fachanwalt für Strafrecht Udo Vetter bringt die aktuelle Fehlentwicklung in der Sache mit folgenden Worten auf den Punkt:

Die Debatte um das Leistungsschutzrecht nimmt absurde Züge an. In letzter Minute vor der abschließenden Beratung im Bundestag hat die Regierungskoalition das Gesetz um genau den Punkt entschärft, der offiziell eigentlich noch eine Rolle spielte. Auch Suchmaschinen, insbesondere Google, sollen künftig weiter kostenlos Texte anreißen dürfen.

Da sich auf diesem Gebiet also nichts ändern wird, stellt sich die Frage: Wer braucht eigentlich das Leistungsschutzrecht? Ich habe nach wie vor die große Befürchtung, dass es in Wirklichkeit gar nicht gegen Google geht. Sondern darum, die Deutungshoheit der Verlage im Netz gegenüber Blogs, Facebook und Twitter zurückzugewinnen.

Weiter im Law Blog: Ein Grauen für alle, die ins Netz schreiben.

In zweiter und dritter Lesung soll das sogenannte Leistungsschutzrecht am Freitag im Bundestag beraten und verabschiedet werden (siehe heise online: Rechtsausschuss befürwortet abgeschwächtes Presse-Leistungsschutzrecht). Wenn das als verfassungswidrig eingeschätzte Gesetz (siehe Gutachten zur Verfassungswidrigkeit des Leistungsschutzrechts für Presseverleger [PDF]) durchgeht, ist der kommende Freitag getrost als schwarzer Tag in der parlamentarischen Demokratie der Bundesrepublik zu bezeichnen. Über den Fortbestand der «besten Regierung seit der Wiedervereinigung» – so Merkel – entscheidet die zur Wahl zugelassene Bevölkerung am 22. September 2013. Möge sie die richtige Entscheidung treffen.

1 Kommentar zu „Schwarz-Gelber Freitag entscheidet über Leistungsschutzrecht“

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