Gute Entscheidung: Karlsruhe stoppt die heimliche Online-Durchsuchung und erlaubt sie nur unter sehr strengen Auflagen. netzpolitik.org berichtet live. Phönix überträgt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes per Livestream.
Update: Die Pressemeldung des Bundesverfassungsgerichtes: «Vorschriften im Verfassungsschutzgesetz NRW zur Online-Durchsuchung und zur Aufklärung des Internet nichtig».




7 Antworten bis jetzt ↓
Blogschau: Urteil zu Online-Durchsuchung » sagt am 27.02.2008 um 12:35 Uhr:
[...] textundblog.de/?p=2062 (Online-Untersuchung gestoppt) [...]
Carsten sagt am 27.02.2008 um 14:48 Uhr:
Endlich mal wieder ein Schritt Richtung Verfassung in unserem Staat.
Markus sagt am 27.02.2008 um 14:52 Uhr:
@Carsten: Sehe ich auch so. Beängstigend zwar, wenn die Verfassung eines Staates vor dem Begehren des eigenen Innenministers geschützt werden muss, aber gut zu sehen, dass dieses staatsrechtliche Korrektiv noch funktioniert.
r|ob sagt am 27.02.2008 um 15:37 Uhr:
Nächster Schritt: Vorratsdatenspeicherung…
Markus sagt am 27.02.2008 um 15:52 Uhr:
Oh ja, Herr Rob, im März steht diese wichtige Entscheidung an.
Carsten sagt am 27.02.2008 um 16:16 Uhr:
Vielleicht gibt diese Entscheidung ja schon die Richtung für die Entscheidung im März vor. Man darf ja noch hoffen.
David sagt am 27.02.2008 um 20:36 Uhr:
Eine gute Nachricht, wiedermal. Scheinbar ist die Vernunft noch nicht gestorben.
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